Warum wir mit Fach-Juristen kooperieren

Ein Datenschutz-Berater/Datenschutz-Beauftragter stößt in der praktischen Arbeit manchmal an Grenzen. Er kann und darf keine Rechtsberatung leisten. Die Grafik unten zeigt ein paar Beispiele, wo eine Abgrenzung zwischen Beratung und der Tätigkeit eines Juristen erfolgen kann. 

 

Nun muss nicht immer jedes Dokument von einem Anwalt überprüft werden.

Wenn der Verantwortliche aber juristische Absicherung haben will, macht die Hinzuziehung eines auf Datenschutz und IT-Recht spezialisierten Fachanwalts durchaus Sinn. 

Datenschutz: Berater vs. Jurist, Kooperationen mit Anwälten