Ein oft übersehener, aber kritischer Aspekt ist im Datenschutz, ob und wie weit ein Verantwortlicher die Kontrolle über seine ausgelagerten Daten-Verarbeitungen haben kann und will.
Und da kommt die Auftragskontrolle, also die (regelmäßige) Kontrolle von Auftragsverarbeitern ins Spiel.
Ein paar Überlegungen dazu.
... "macht ihn nicht heiß"... So könnte man die Einbindung von Datenschutzbeauftragten in den Unternehmensalltag manchmal sehr kurz beschreiben. Aber das wäre unfair, da beim Datenschutz nur sehr selten bewusst etwas verschwiegen wird.
Ein Arbeitsgerichts-Urteil hat wieder gezeigt, dass konkrete Regelungen in Unternehmen (z.B. zur privaten Nutzung dienstlicher Geräte) vielleicht doch mehr als nur "Papierkram" sind.
Der erste Schritt im Risikoprozess liegt darin festzustellen, welche Risiken es überhaupt gibt. Da sind wir bei der Risiko-Identifikation. Und die ist kein Spaß - oder doch?