Mitarbeiter-Fotos sind ein Mittel z.B. für positives Employer-Branding oder um auf Webseiten in Zeiten der Online-Kommunikation die persönliche Nähe zu Kunden zu verbessern.
Sperriger Titel, viele Gesetzes-Änderungen. Das 2. DSAnpUG-EU wurde nun veröffentlicht und tritt somit am 26. 11.2019 in Kraft. Die prominenteste Änderung betrifft das BDSG.
Bei der Verwendung der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO liegen einige Fallstricke, die in der Folge unter Umständen Bußgeld nach sich ziehen können. Aber es gibt ein umfangreiches Papier der EDPB zu diesem Thema.
Die massiven Bußgelder bei Verstößen gegen den Datenschutz seit Mai 2018 sorgten für Aufruhr. Was nicht klar war - wie werden diese Bußgelder eigentlich festgelegt? Die DSK versucht sich nun an einem transparenten Konzept.
Am 27. Juni 2019 hat der Bundestag (oder besser gesagt ein kleines Häuflein Abgeordneter, es waren nur rund 100 Parlamentarier morgens um 1:30 h anwesend) beschlossen, das BDSG so anzupassen, dass Betriebe unter 20 Mitarbeitern zukünftig keiner Bestellpflicht für einen Datenschutz-Beauftragten (DSB) unterliegen. § 38 Abs. 1 BDSG wird also zukünftig wohl lauten (sofern der Bundesrat voraussichtlich im September 2019 zustimmen sollte): "...soweit sie in der Regel mindestens zwanzig Personen...