Ein oft übersehener, aber kritischer Aspekt ist im Datenschutz, ob und wie weit ein Verantwortlicher die Kontrolle über seine ausgelagerten Daten-Verarbeitungen haben kann und will.
Und da kommt die Auftragskontrolle, also die (regelmäßige) Kontrolle von Auftragsverarbeitern ins Spiel.
Ein paar Überlegungen dazu.
Die DSK hat uns mit einem neuen Beschluss erhellt. Auf die Frage "was wird es denn?" sollten die stolzen Eltern der Datenschutzkonferenz eigentlich mit "ein Mini-TIA" antworten!