Ein oft übersehener, aber kritischer Aspekt ist im Datenschutz, ob und wie weit ein Verantwortlicher die Kontrolle über seine ausgelagerten Daten-Verarbeitungen haben kann und will.
Und da kommt die Auftragskontrolle, also die (regelmäßige) Kontrolle von Auftragsverarbeitern ins Spiel.
Ein paar Überlegungen dazu.